§57a Überprüfung

Die periodische Überprüfung Ihres Fahrzeugs ist nach § 57a des Kraftfahrgesetzes geregelt – umgangssprachlich auch bekannt unter "Pickerl". Für PKW (Klasse M1) sollten Sie folgende Termine im Auge behalten:
1. Drei Jahre nach der ersten Zulassung
2. Zwei Jahre nach der ersten Begutachtung
3. Ein Jahr nach der zweiten und nach jeder weiteren Begutachtung
(Die sogenannte "3-2-1-Regelung").
Für LKW (Klasse N1) ist die §57a jedes Jahr erforderlich.


Wir überprüfen
  • Fahrzeuge PKW und LKW bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht.
  • ungebremste Anhänger (Einachsig).
Kurzfristige Termine sind immer möglich.